Firma von heute GALWANIZER
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Wir leisten Dienste im Bereich von folgenden galvanischen Überzügen:
- Einzelschichtüberzüge
- Zink, Zink-Nickel, Kupfer, Zinn, Silber, Nickel
- Doppelschichtüberzüge
- Kupfer-Silber
- Kupfer-Zinn
- Kupfer-Nickel
- Nickel-Silber
- Nickel-Zinn
- Nickel-Kupfer
- Dreischichtüberzüge
- Nickel-Kupfer-Chrom (auf ABS-Kunststoff)
- Zink- und Zink-Nickelüberzüge mit zusätzlichen Versiegelungsmitteln und Wachsen
- Zinkchromatierung gelb, blau sowie transparent, Cr+6-frei
- Zink-Nickel-Chromatierung transparent
- Matt- und Glanzüberzüge auf Kupfer, Zinn, Nickel und Silber
- Glanz-, Satin- sowie Satin- und Perl-Chromatieren der ABS-Kunststoffe
Wir verfügen über:
- Mechanische, elektrische Werkstätten und Werkzeugmacherei
- Analytisches Labor
- Kontroll- und Messlabor
Effektiv funktionierende Aufsicht über das Verfahren und über die von Kunden beigestellten Waren.
Perfekte Identifizierung und Identifizierbarkeit der Waren im Laufe des Prozesses und nach dessen Abschließen.
Erfolgreiche Logistik sichert fristgemäße Lieferungen (Just in Time) zu.
Das alles dient der Kundenzufriedenstellung und garantiert Sicherheit des Produktionsablaufs.
Unsere Kunden (Industriezweige):
- Automobilindustrie
- Bauindustrie
- Sanitärzubehörindustrie
- elektrotechnische Industrie
- Haushaltswarenindustrie
Firma Galwanizer Sp. z o.o. arbeitet mit Lieferanten, die die Voraussetzungen des REACH. -Systems erfüllen, zusammen. Es ist ein neues, umfangreiches, auf Gewährleistung einer vergrößerten Sicherheit in Bezug auf die Produktion und Anwendung der Chemikalien ausgerichtetes System, das am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.
Die Gesellschaft handelt laut Anforderungen der Europäischen Richtlinien WEEE sowie RoHS, die die Beschränkungen der Anwendung von gefährlichen Substanzen definieren. In diesem Bereich hat Fa. Galwanizer von den technologischen Prozessen wie folgt beseitigt:
- Blei
- Quecksilber
- Kadmium
- Chrom +6
Integrierte Genehmigung wurde in die EU-Länder als formell-rechtliches Instrument laut der Richtlinie des EU-Rates (IPPC - Integrated Pollution Prevention and Control) ins Leben gerufen. Firma Galwanizer erhielt am 30. April 2007 die Integrierte Genehmigung, welche die Höchsteinschränkungen für einzelne Arten der Auswirkungen definiert:
- Abwasserfreisetzung ins Gewässer bzw. in den Boden,
- Abfallerzeugung,
- Gasausstrahlung bzw. Staubauswurf in die Luft,
- Ausstrahlung von elektromagnetischen Feldern,
- Lärmaussendung.
Unsere Firma erfüllt auch Anforderungen der Richtlinien:
- 89/391/EWG über die Anwendung von Maßnahmen zur Unterstützung und Verbesserung der Sicherheit und Gesundheitsschutzes für die Mitarbeiter
- 89/654/EWG über die Anforderungen zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz
- 92/58/EWG über die Anforderungen zu Sicherheitszeichen und -signalen
- 95/63/EWG über den Betriebsschutz in Bezug auf die Verwendung von Maschinen und sonstigen technischen Anlagen durch die Mitarbeiter
- 98/24/WE über den Betriebs- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter vor Risiken in Bezug auf die im Laufe der Arbeit verwendeten Chemikalien
- 89/656/EWG über die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene in Bezug auf die Anwendung durch Mitarbeiter der individuellen Schutzmittel
- 90/269 über die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene bei manuellen Transportarbeiten
Zusatzinfo:
auf Anfrage bauen wir die Erzeugnisse zusammen, konfektionieren und packen sie in Handelsverpackungen ein, liefern zum Lager der Kunden, holen die Rohteile ab und nach der Behandlung liefern sie in abgestimmter Menge und Sortiment, in erforderlicher Qualität zum gewünschten Ort.